Die Einführungsphase geht zu Ende und die Bahn hat eine neue Frist gesetzt. Zum 01.07.2021 soll es keine weiteren Ausnahmen geben und die XRechnung für alle Lieferanten Pflicht.
Lieferanten müssen bis zu diesem Datum ihre Rechnungsstellung auf die XRechnung umgestellt haben. Zusätzlich zu der allgemein gültigen Formatvorgaben der XRechnung verlangt die Deutsche Bahn noch einige Besonderheiten und definiert Informationselemente zusätzlich als Pflichtangaben.
Die Angabe von Skonti in Textform wird nicht mehr akzeptiert sondern müssen zukünftig in der korrekten Notation maschinenlesbar kodiert werden.
Weiterhin gilt, dass Anhänge zu einer Rechnung („rechnungsbegründende Unterlagen“) in die XRechnung (XML) eingebettet werden müssen. Anhänge als PDF zu versenden ist nicht zulässig und führt zu einer Ablehnung der Rechnung seitens der Deutsche Bahn AG.
Weitere Informationen zu den Vorgaben der Deutschen Bahn finden Sie hier.
Sie sind Lieferant der Deutschen Bahn AG?
Wir kennen die spezifischen Anforderungen der Deutschen Bahn. Erstellen Sie Ihre XRechnung online, angenehm, einfach und effizient.
Für Ihre eigene Buchhaltung erstellen wir neben der XRechnung auch eine ZUGFeRD 2.1 Rechnung (mit eingebetteter XRechnung), die sie als PDF herunterladen können.
Wir stellen sicher, dass Ihre Rechnungen von der Deutschen Bahn akzeptiert werden. Vertrauen Sie unserer Erfahrung, wie viele andere mittelständische Unternehmen.
Registrieren Sie sich kostenfrei und testen Sie uns.
Wenn Sie mit der Erstellung zufrieden sind, können Sie ihr Konto upgraden und sofort produktiv XRechnungen an die Deutsche Bahn erstellen, die garantiert akzeptiert werden.
Noch Fragen zur XRechnung an die Deutsche Bahn? Schreiben Sie uns!