Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO
Vereinbarung
zwischen
faktoora GmbH
Amselweg 1
89231 Neu-Ulm
- Auftragnehmer –
und - Auftraggeber –
1. Allgemeines
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers i.S.d. Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
(2) Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) benutzt wird, wird die Definition der „Verarbeitung“ i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO zugrunde gelegt.
2. Gegenstand und Dauer des Auftrags
Gegenstand und Dauer des Auftrags bestimmen sich vollumfänglich nach den im jeweiligen Vertragsverhältnis gemachten Angaben. Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber i.S.v. Art.4 Nr.2 und Art.28 DS-GVO auf Grundlage dieses Auftrags.
3. Umfang, Art und Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten
Der Umfang, die Art und der Zweck einer etwaigen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung
personenbezogener Daten, die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen sind in Anlage
1 beschrieben, soweit sich das nicht aus dem Vertragsinhalt der in Ziffer 1 beschriebenen
Vertragsverhältnisse ergibt.
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind.
4. Technisch-organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO (Art.28 Abs.3 Satz 2 lit.c DS-GVO)
(1) Der Auftragnehmer hat die Umsetzung der im Vorfeld der Auftragsvergabe dargelegten und erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Verarbeitung, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und dem Auftraggeber zur Prüfung zu übergeben (siehe Anlage 2). Bei Akzeptanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Auftrags.
(2) Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs.3 Satz 2 lit.c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO herzustellen. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO zu berücksichtigen.
(3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.
5. Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten
(1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
(2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
6. Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:
• Als Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragnehmer Herr Dominik Fünkner bestellt. Kontaktdaten
PROLIANCE GmbH
Leopoldstr. 21
80802 München
dsb@datenschutzexperte.de
Tel.: +49 89 2500 392 20
• Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt.
• Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
• Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DSGVO und Anlage 2.
• Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
• Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.
• Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.
• Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.
7. Unterauftragsverhältnisse
Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
Eine Liste der Unterauftragnehmer ist als Anlage 3 beigefügt.
8. Kontrollrechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer, nach vorheriger Anmeldung, durchführen zu lassen.
(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen soweit diese nicht aus den bestehenden und zugänglichen Dokumenten ersichtlich sind.
(3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann wahlweise erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS- GVO, die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS- GVO, aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) und/oder eine geeignete Zertifizierung durch IT Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz).
(4) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.
9. Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.
a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen
b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden
c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung
e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde
(2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.
10. Weisungsbefugnis des Auftraggebers
(1) Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (mind. Textform).
(2) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
11. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten
(1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
(2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber auf Anfrage hin Auskunft zur Natur und dem Zeitpunkt der Löschung.
(3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend den jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.
12. Sonstige Vereinbarungen
12.1 Entgelte
Ein Entgelt für diesen Auftrag wird nicht gefordert. Soweit der Auftraggeber Unterstützung nach Ziffer 5 für die Beantwortung von Anfragen Betroffener benötigt, hat er die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten. Soweit der Auftraggeber nach Ziffer 8 Kontrollrechte ausüben wird, orientiert sich die vorab zu vereinbarende Höhe des Entgelts an einem festzulegenden Stundensatz des für die Betreuung vom Auftragnehmer abgestellten Mitarbeiters. Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Weisungen nach Ziffer 10, so hat er durch diese Weisung entstehende Kosten zu erstatten.
12.2 Vertragsdauer
Diese Vereinbarung ist abhängig vom Bestand eines Hauptvertragsverhältnisses gemäß Ziffer 2. Die Kündigung oder anderweitige Beendigung des Hauptvertragsverhältnisses gemäß Ziffer 2 beendet gleichzeitig diese Vereinbarung. Das Recht zur isolierten, außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung sowie die Ausübung gesetzlicher Rücktrittsrechte konkret für die Vereinbarung bleiben hierdurch unberührt
12.3 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
12.4 Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand den Sitz des für Neu-Ulm zuständigen Gerichts.
Anlage 1 zum Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO:
Auflistung der personenbezogenen Daten und Zweck ihrer Verarbeitung
I. Art der Daten
Folgende Datenarten sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung:
• Firmenbezeichnung mit Namen der Ansprechpartner und Adresse der Firma
• Kontaktdaten
• Zahlungsdaten
• Kundendaten der Firma zur Rechnungsstellung
• Produktbezeichnungen und Dienstleistungsbezeichnungen der Firma
II. Kreis der Betroffenen
Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen:
• Mitarbeiter und Kunden des Auftraggebers
• Partner und Servicedienstleister des Auftraggebers
• Lieferanten des Auftraggebers
Anlage 2 zum Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO:
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO und Anlage
Hinweis: Spezielle Maßnahmen für das Arbeiten im Homeoffice orientieren sich an den empfohlenen Maßnahmen des BSI (https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Cyber-Sicherheit/Themen/empfehlung_home_office.html)
I. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
a. Zutrittskontrolle
Rechenzentrum
Unsere Server befinden sich in den deutschen Rechenzentren der Hetzner Online GmbH.
• elektronisches Zutrittskontrollsystem mit Protokollierung
• Hochsicherheitszaun um den gesamten Datacenter-Park
• Richtlinien zur Begleitung und Kennzeichnung von Gästen im Gebäude
• 24/7 personelle Besetzung der Rechenzentren
• Videoüberwachung an den Ein- und Ausgängen, Sicherheitsschleusen und Serverräumen
• Der Zutritt für betriebsfremde Personen (z.B. Besucherinnen und Besucher) zu den Räumen ist wie folgt beschränkt: nur in Begleitung eines Hetzner Online GmbH Mitarbeiters
Verwaltung/Homeoffice
• Zugang zu Systemen, über die auf Server und Applikationen zugegriffen werden könnte, sind in abschließbaren Räumen bzw. in einem separaten abschließbaren Raum (z.B. bei Homeoffice)
• Geschäftskritische Unterlagen, die Rückschlüsse auf Kundenbeziehungen und/oder deren Kundendaten zulassen (Verträge, gedruckte Schriftwechsel etc.) werden ausschließlich in gesicherten Aktenschränken archiviert
• Beim Verlassen des Arbeitsplatzes werden Arbeitsplatzgeräte stets gesperrt
• Ausschließlich datenschutzrechtlich geschultes und sensibilisiertes Personal greift für Supportzwecke auf personenbezogene Daten zu
• Keine Datenverarbeitung in Anwesenheit Dritter
b. Zugangskontrolle
Rechenzentrum
• Server-Passwörter sind nur den verantwortlichen Mitarbeitern des Auftragnehmers bekannt zum Zwecke der Wartung und Kontrolle der Infrastruktur.
Homeoffice
• Alle Passwörter für den Zugriff Konten oder Systeme werden lokal ausschließlich in verschlüsselten Kennwortverwaltungsprogrammen (z.B. KeePass) gespeichert.
c. Zugriffskontrolle
Infrastruktur
• bei internen Verwaltungssystemen des Infrastrukturproviders werden durch regelmäßige Sicherheitsupdates (nach dem jeweiligen Stand der Technik) sichergestellt, dass unberechtigte Zugriffe verhindert werden.
• Revisionssicheres, verbindliches Berechtigungsvergabeverfahren für Mitarbeiter des Infrastrukturproviders
• die Verantwortung der Zugriffskontrolle obliegt den Mitarbeitern des Auftragnehmers.
Applikationen / interne Verwaltungssysteme
• werden durch regelmäßige Sicherheitsupdates (nach dem jeweiligen Stand der Technik) sichergestellt, dass unberechtigte Zugriffe verhindert werden.
• sind nur durch passwortgeschützte, personalisierte Zugänge erreichbar
• mit Zugriff auf Kundendaten sind zusätzlich nur über ein VPN oder SSH-Tunnel erreichbar
• Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Zugriffsberechtigungen
d. Datenträgerkontrolle
Rechenzentrum
• Festplatten werden durch den Infrastrukturanbieter mit einem definierten Verfahren mehrfach überschrieben (gelöscht). Nach Überprüfung werden die Festplatten wieder eingesetzt.
• Defekte Festplatten, die nicht sicher gelöscht werden können, werden direkt im Rechenzentrum des Infrastrukturproviders zerstört (geschreddert).
Allgemein / Homeoffice
• Nicht mehr benötigte oder defekte Datenträger von Mitarbeitern werden mehrfach überschrieben (gelöscht) und vernichtet.
• Sensible Daten werden lokal ausschließlich verschlüsselt auf Datenträgern gespeichert.
e. Trennungskontrolle
• Kundendaten werden physisch oder logisch von anderen Daten getrennt gespeichert.
• Die Datensicherung der Kundendaten erfolgt ebenfalls auf logisch und/oder physisch getrennten Systemen.
II. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
a. Weitergabekontrolle
Allgemein
• Alle Mitarbeiter sind i.S.d. Art. 32 Abs.4 DS-GVO unterwiesen und verpflichtet, den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen.
• Datenschutzgerechte Löschung der Daten nach Auftragsbeendigung.
• Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen (TLS)
Homeoffice
• Die Mitarbeiter werden angewiesen vertrauliche Dokumente/Ausdrucke nur in Ausnahmefällen zu erstellen und unmittelbar nach der Verwendung zu vernichten. Die notwendige Hardware wird zu Verfügung gestellt (z.B. Aktenvernichter).
• Die Mitarbeiter werden angewiesen und geschult nicht mehr benötigte Datenträger einer angemessenen Vernichtung zuzuführen.
III. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
a. Verfügbarkeitskontrolle
Server
• Unsere Server befinden sich in einem Hetzner Rechenzentrum in Deutschland, das nach ISO 27001 und zertifiziert ist und höchsten Ansprüchen an Verfügbarkeit gerecht wird.
• Daten werden regelmäßig gesichert.
• Einsatz unterbrechungsfreier Stromversorgung, Netzersatzanlage.
• Dauerhaft aktiver DDoS-Schutz.
Homeoffice
• Lokal gespeicherte Daten werden kontinuierlich auf einem zentralen Backupserver gesichert.
b. Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO)
Server
• Für alle Systeme ist eine Eskalationskette definiert, die vorgibt wer im Fehlerfall zu informieren ist, um das System schnellstmöglich wiederherzustellen.
Homeoffice
• Daten der Mitarbeiter können von dem zentralen Backupserver wiederhergestellt werden.
IV. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)
a. Auftragskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. Diese umfassen
• Sorgfältige Auswahl von Subunternehmern/Auftragsverarbeitern, vor allem in Bezug auf den Datenschutz
• Abschluss notwendiger Vereinbarungen mit eventuellen Subunternehmern/Auftragsverarbeitern und deren Überprüfung
b. Organisationskontrolle
Die innerbetriebliche Organisation ist so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Diese umfasst folgende Maßnahmen
• Regelmäßige Schulung aller mit personenbezogenen Daten in Berührung kommenden Personen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten
• Eine Überprüfung der Wirksamkeit der technischen Schutzmaßnahmen wird mindestens einmal jährlich durchgeführt.
• Kundenspezifische Dokumentation von Weisungen und Tätigkeiten im Rahmen der Auftragsverarbeitung
• Datenschutzvorfälle werden unverzüglich dokumentiert und ausgewertet.
Anlage 3 Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer nimmt für die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Auftraggebers Leistungen von Dritten in Anspruch, die in seinem Auftrag Daten verarbeiten („Unterauftragnehmer“).
Dabei handelt es sich um nachfolgende(s) Unternehmen:
• storyx AG, Seestrasse 87, CH-6052 Hergiswil – IT Dienstleister
• Product Fruits s.r.o., Rozdelovska 1999/7, 169 00 Praha 6, Tschechische Republik – Product Guide