In vielen Fällen reicht die “Erinnerung” aus und der Kunde zahlt seine Rechnung. Wichtig ist dem Kunden eine Frist zu setzen, bis wann er die Forderung begleichen soll. Üblich ist eine Frist von einer Woche, es ist aber Ihnen überlassen, was Sie Ihrem Kunden zugestehen. Versäumt Ihr Kunde auch diese Frist ist es an der Zeit Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen, um auch rechtlich den Zahlungsverzug anzuzeigen. Dafür schreiben Sie eine 2. Mahnung mit Zahlungsfrist, die inhaltlich bestimmter ist als eine “Erinnerung”. Damit setzen Sie Ihren Kunden offiziell “in Verzug”.
Verpasst Ihr Kunde auch diese Frist, ohne der Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung zu widersprechen, haben Sie die Möglichkeit einen Vollstreckungsbescheid beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Das ist erforderlich, damit Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen können, um die Forderung gerichtlich durch die Pfändung der Vermögenswerte des Schuldners einzutreiben. Das ist allerdings mit weiteren Kosten und administrativem Aufwand auf Ihrer Seite verbunden. Es bietet sich also immer eine gütliche Lösung mit dem Schuldner zu finden, bevor die Situation eskaliert.
Überfällige Forderungen können SIe auch an Inkasso Unternehmen geben. Diese können für Sie für wenig Geld, das Mahnwesen übernehmen und im schlimmsten Fall Ihre Forderungen auch gerichtlich durchsetzen. Kosten entstehen für Sie nur bei erfolgreicher Eintreibung der Forderung. Die angefallenen Kosten werden Ihrem Schuldner zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit faktoora können Sie überfällige Rechnungen mit einem Klick an Inkasso geben.
Faktoora bietet Ihnen einen integrierten Mahnservice. Zusätzliche Erinnerungen für fällige Rechnungen sind nicht mehr notwendig. Mit unseren Handlungsempfehlungen vergessen Sie nie wieder Ihre Kunden an die Bezahlung zu erinnern.