Welche Nummer muss auf der Rechnung erscheinen?
Beide Nummern dienen der Identifikation deines Unternehmens. Daher ist eine Rechnung ohne eine der beiden Nummern unzulässig. Für Rechnungen an Unternehmen oder Personen mit Sitz in Deutschland genügt die Angabe der Steuernummer, alternativ darfst du auch nach § 14 UStG die Umsatzsteuer-ID angeben. Da Sie datenschutztechnisch als sicherer gilt und weniger Möglichkeiten zum Missbrauch bietet, geben die meisten Unternehmen lieber ihre Umsatzsteuer-ID an.
Stellst du Rechnungen an Unternehmen oder Personen im EU-Ausland ist die Umsatzsteuer-ID Pflicht, denn durch sie wird die teilweise umständliche Umsatzbesteuerung bei Geschäften zwischen EU-Ländern abgewickelt.
Also, für jeden grenzüberschreitenden gewerblichen Handel innerhalb der Europäischen Union benötigt dein Unternehmen die Umsatzsteuer-ID. Dies gilt auch für Kleinstunternehmer, wenn Waren oder Dienstleistungen zwischen EU-Ländern verkauft oder eingekauft werden.
Wie erhältst du deine Umsatzsteuer-ID?
Das Bundeszentralamt für Steuern bietet auf seiner Internetseite ein Antragsformular für die Zusendung der Umsatzsteuer-ID. Voraussetzung ist lediglich das dein Unternehmen bereits bei einem deutschen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird. Dieser Dienst wird von 5Uhr bis 23Uhr angeboten.