Wer ist umsatzsteuerpflichtig?

Grundsätzlich gilt: jedes Unternehmen und jeder Einzelunternehmer in Deutschland unterliegt der Umsatzsteuerpflicht. Das heißt, Sie müssen auf Ihre Verkäufe die Umsatzsteuer aufschlagen, können im Gegenzug aber die Vorsteuer (bei Einkäufen) geltend machen. Umsatzsteuer und Vorsteuer melden Sie entweder monatlich oder vierteljährlich über die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) an dein Finanzamt.

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Ausnahme: Die Kleinunternehmerregelung

Liegt Ihr Umsatz (Bruttoeinnahmen) im vergangenen Geschäftsjahr unter 17.500€ und werden Ihre Umsätze dieses Jahr voraussichtlich unter 50.000€ liegen, können Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Das bedeutet, dass Sie keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und bei Verkäufen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen, aber im Gegenzug die Vorsteuer bei Einkäufen nicht vom Finanzamt fordern können. Vornehmlich spart die Kleinunternehmerregelung also administrativen Aufwand. Bei großen Investitionen (z.B. bei der Gründung), kann es sich anbieten die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch zu nehmen, wenn die zu erwartende Vorsteuer (auf Einkäufe) möglicherweise über der Umsatzsteuer (auf Verkäufe) liegt.

Wie kann ich die UStVA einreichen?

Die UStVA besteht aus zwei Seiten. Der Aufwand für das Ausfüllen ist also überschaubar. Einzureichen ist die UStVA online (nur in Ausnahmefällen ist die Abgabe in papierform genehmigt). Dafür bietet das Finanzamt die kostenfreie Software ELSTER an, mit der Sie Ihre UStVA ausfüllen und direkt einreichen können. Um ELSTER zu verwenden, müssen Sie sich bei ElsterOnline registrieren, um ein entsprechendes Zertifikat und die notwendigen Freischaltcodes per Post zugesendet zu bekommen. 

Wann muss ich UStVA einreichen?

Ihre UStVA muss spätestens bis zum 10. des Folgemonats eingereicht werden. Bei verspäteter Meldung reagieren Finanzämter mitunter sehr empfindlich und erheben gerne Säumniszuschläge, wenn die Frist öfter verpasst wird.

Neugegründete Unternehmen müssen die UStVA die ersten zwei Jahre monatlich einreichen. Danach kann eine vierteljährliche Meldung beantragt werden. Das bedarf allerdings der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes.

Praxis Tipp:

Wenn Sie es einfacher haben möchten, können Sie über das Rechnungsportal faktoora.com, direkt ohne weitere Zertifikate, Ihre UStVA an Ihr Finanzamt senden. Die richtigen Zahlen werden automatisch ausgefüllt.

Ist der 10. des Folgemonats zu knapp, weil Sie manche Rechnungen erst mit Verspätung bekommen, können Sie  eine Dauerfristverlängerung beantragen, gegen die Hinterlegung einer Sondervorauszahlung. Diese bemisst sich an deinen Steuerzahlungen des letzten Jahres (1/11 der Umsatzsteuervoranmeldung des Vorjahres)

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