Jetzt zur XRechnung
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- Erstellung von XRechnungen & PDF-Rechnungen in einem System
- Keine weiteren Umstellungen nötig: Mit uns sind Sie auch in Zukunft auf der sicheren Seite
So funktioniert es
XRechnung erstellen unter 1 Minute
ab 2025
B2B-Unternehmen müssen ab 2025 eRechnungen schreiben
Als B2B-Unternehmen müssen Sie ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen (eRechnungen) im Format EN16931 empfangen und versenden. Diese gesetzliche Vorschrift zielt darauf ab, die Verarbeitung von Rechnungen zu standardisieren und zu vereinfachen. Es sollen Formate wie XRechnung, ZUGFeRD und andere unterstützt werden. Die Umstellung auf eRechnungen ist notwendig, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den Rechnungsaustausch effizienter zu gestalten.
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Für Selbstständige und sporadische Rechnungssteller
0€/Monat
TOP FUNKTIONEN
- Rechnungen erstellen
- Rechnungsvorlagen
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Für kleine Unternehmen, die elektronische Rechnungen benötigen
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Für mittelständische und große Unternehmen, die elektronische Rechnungen benötigen
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Bruno Sabia
Geschäftsführer, dellen-x-press
„Wir stellen sehr viele Rechnungen im ZUGFeRD Format an die BMW AG. Mit faktoora geht das sehr schnell und einfach. Faktoora hat uns hervorragend unterstützt bei der Abklärung der Anforderungen mit BMW AG.”
"Ich habe mich auf die Suche begeben, eine möglichst einfache Lösung für die Erstellung von XRechnungen zu finden. Deshalb bin ich auf faktoora gestoßen. Der Support ist großartig und wir habe keine Probleme mehr beim Erstellen von Rechnungen an Behörden und die Deutsche Bahn."
Nina Barlian
"Wir haben eine Lösung für die Erstellung von XRechnungen gesucht, die wir per Schnittstelle in unser System integrieren können, und haben faktoora gefunden. Die Integration der API war einfach und der fachliche und technische Support immer lösungsorientiert, schnell und kompetent. Alle unsere Rechnungen werden seitdem problemlos akzeptiert."
Dr. Oliver Schwarz
"Wir haben nach einer Möglichkeit gesucht, elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber aus unserem ERP heraus zu erstellen. Die Einbindung der faktoora eInvoicing API hat super funktioniert und alle Rechnungen werden problemlos angenommen. Und wenn einmal Probleme auftreten löst der Support diese schnell und zuverlässig."
Jörg Sommer
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Wir garantieren die Annahme und klären im Zweifel die Format-Anforderungen ab!
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Häufig gestellte Fragen
Um die erhaltene E-Rechnung öffnen zu können, benötigen Sie lediglich den Acrobat Reader von Adobe. Damit können Sie alle E-Rechnungen ohne Probleme öffnen.
Die Kosten einer Umstellung auf E-Invoicing richtet sich nach der Zielsetzung und nach den Systemen und Prozessen, die erneuert, bzw. erstellt werden müssen. Auch die Bandbreite der zu nutzenden Services spielt dabei eine Rolle.
Technische Dienstleister sind immer dann sinnvoll, wenn man Prozesse verbinden und normieren muss, um nationale und internationale Richtlinien einzuhalten und selbst nicht das nötige Know-How besitzt. Mit Hilfe dieser Experten lassen sich nicht rein die steuerrechtlichen Bedürfnisse abdecken, sondern es stehen meist auch zahlreiche Zusatzservices zur Verfügung. Dazu zählen z.B. die Archivierung von Daten, die Datenkonvertierung und-validierung, gemischte Wahlmöglichkeiten (Papier und elektronische Rechnungen) und ganz besonders wichtig: die Prozesssicherheit.
Schwierig ist die Erstellung der passenden XML Datei, diese muss sämtliche Rechnungsdaten gemäß der europäischen Norm EN 16931-1 enthalten. Hierfür erforderlich sind spezielles Fachwissen und entsprechende Werkzeuge für die Erstellung und die Einbettung der Daten in das PDF.
Und so funktoniert’s bei faktoora! Zugferd Rechnung erstellen Video-Youtube
Der Verband E-Rechnung empfiehlt allen Unternehmen sich einen auf E-Invoicing spezialisierten Partner/Anbieter zu suchen, um technische Schwierigkeiten und finanzielle Posten zu überwinden. Denn diese Provider können den Rechnungssendern und -empfängern eine sicherere und umweltschonendere Alternative des elektronischen Rechnungsaustausches bieten.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Selber machen oder auf einen Dienstleister zurückgreifen. Das ZUGFeRD-Format steht jedem Unternehmen kostenlos als Download zur Verfügung und kann ohne externen Dienstleister genutzt werden. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Hilfe von einem Experten empfehlenswert ist und obendrein nützlich sein kann.
Das E-Rechnungsgesetz hat als Ziel ein datenübergreifendes E-Invoicing-Modell zu schaffen. Hier sollen nationale und internationale Standards erfüllt werden können „[…] und [es soll] sich (neben der Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen) auch für den einfachen, sicheren, schnellen und ressourcenschonenden Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen eignen.“ (https://www.verband-e-rechnung.org/e-rechnungsgesetz/)
Ab November 2020 ist die E-Rechnung gegenüber öffentlichen Auftraggebern Pflicht. Ausgenommen sind Direktaufträge, die unter einem Wert von 1000€ netto bleiben.
Während ZUGFeRD in der Version 1.0 noch ein “deutsches Format” war, wurde bei der Version 2.0 eng mit dem französischen “Forum National de la Facture Electronique et des Marchés Publics Electroniques“ (FNFE-MPE) zusammengearbeitet, um das französische Rechnungsformat FACTUR-X und ZUGFeRD 2.0 anzugleichen. Beide Formate bilden die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931-1 ab und sind technisch identisch.
ZUGFeRD 1.0 folgte noch nicht der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der europäischen Norm EN 16931-11 und wird somit nicht von der öffentlichen Verwaltung akzeptiert.
ZUGFeRD 2.0 stellt eine elektronische Rechnung dar, welche die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der europäischen Norm EN 16931-11 darstellen kann.
Wenn Sie Rechnungen an große Firmen oder öffentliche Träger stellen, werden Sie um die Erstellung elektronischer Rechnungen zum ZUGFeRD Format nicht herumkommen. Sind Ihre Kunden vornehmlich kleine Betriebe, die keine elektronische Rechnungsverarbeitung haben, steht es Ihnen natürlich frei, weiterhin „klassische“ Rechnungen zu erstellen.
Während öffentliche Träger ab 2020 verpflichtet sind, Rechnung nur noch im ZUGFeRD Format zu akzeptieren, ist es Konzernen weitgehend freigestellt. In der Praxis verlangen allerdings schon jetzt viele große Firmen von Ihren Zulieferern Rechnungen ausschließlich im ZUGFeRD Format.
Derzeitig werden gut 80% der elektronischen Rechnungen als PDF versendet. In Zukunft jedoch sind Rechnungen im PDF-Format nicht mehr genügend, da nur noch ein strukturierter Datensatz als elektronische Rechnung anerkannt wird.
Dieses elektronische Rechnungsformat ist dafür da, einen Rechnungstransfer zwischen Behörden, Unternehmen und Verbrauchern zu ermöglichen und so strukturierte Daten zwischen Rechnungssteller und
-empfänger einheitlich darzustellen. Dabei können die Rechnungen auch an Empfänger ohne automatisierte Verarbeitungsmöglichkeiten gesendet werden, im Gegensatz zur XRechnung.
Eine ZUGFeRD-Rechnung kann per E-Mail versendet und optional ausgedruckt werden. Die XML-Datei lässt sich in das vorhandene Rechnungswesen einspielen, was bilaterale Absprachen zwischen den Parteien unnötig macht.
ZUGFeRD ermöglicht eine weitgehend automatisierte Verarbeitung von Rechnungen. Insbesondere für große Firmen und öffentliche Träger entstehen damit umfangreiche Einsparungen bei den Kosten für die Buchhaltung.
Extensible Markup Language ist ein Format, um elektronisch strukturierte Daten auszutauschen und auszuwerten.
PDF: Bei einer PDF-Datei handelt es sich in der Regel um eine nicht-bearbeitbare Datei aus Bildern und Texten.
PDF/A (bzw. das PDF/A3) bezeichnet ein spezielles Format, welches für die Langzeitarchivierung verbessert wurde.
XRechnung: Die X-Rechnung ist eine nationale Ausgestaltung des europäischen Standards, zugeschnitten auf die Anforderungen deutscher Verwaltungseinrichtungen. Die Vorgaben der X-Rechnung bauen auf der europäischen Norm auf, ergänzen diese aber durch die Deklaration weiterer Pflichtfelder.
ZUGFeRD: Die Abkürzung ZUGFeRD steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland.
Eine ZUGFeRD-Rechnung stellt ein hybrides Dateiformat dar, das aus einem speziellen PDF-Format (PDF/A-3-Datei) und einem strukturierten Datensatz besteht. Dieser Datensatz ist eine XML-Datei, die gleichzeitig innerhalb der PDF-Datei eingegliedert ist und die Rechnungsdaten für die automatisierte Verarbeitung enthält.
Im §2 der ERechV heißt es: „eine elektronische Rechnung ist jedes Dokument […], wenn es in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung des Dokuments ermöglicht.“ (https://www.gesetze-im-internet.de/erechv/BJNR355500017.html)
Dazu gehören u.a.: PDF (PDF/A, PDF/A3), XRechnung und ZUGFeRD 1.0 & 2.0.
E-Invoicing (kurz für Electronical Invoicing) bezeichnet den elektronischen Rechnungsaustausch bzw. die Übermittlung von E-Rechnungen.