In vielen Branchen ist die prozentuale Abrechnung gängige Praxis, etwa bei Abschlagsrechnungen im Bauwesen, im Anlagenbau oder bei Planungsleistungen nach HOAI. Dabei werden erbrachte Teilleistungen als Prozentsatz abgerechnet, zum Beispiel 80 Prozent einer Position. Elektronische Rechnungen nach EN 16931 (also im Format ZUGFeRD oder XRechnung) unterstützen jedoch keine direkte Prozentangabe. Die Norm verlangt eine konkrete Mengenangabe und einen Einheitspreis pro Position. Eine Angabe wie „80 Prozent“ ist daher nicht zulässig.
Die Lösung: Die prozentuale Leistung wird rechnerisch über die Menge dargestellt. Beispiel: Für 80 Prozent einer Position mit der Einheit „Stück“ erfassen Sie die Menge 0.8. So bleibt die Rechnung normkonform, maschinenlesbar und automatisiert prüfbar.