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Service Level Agreement

für die Nutzung der faktoora SaaS-Plattform

DSGVO · GoBD · ISO 27001 & SOC 2 Type II in Vorbereitung

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VersionGültigkeitLetztes ReviewNächstes ReviewVerantwortlich
4.101.08.202609.07.202602.07.2027faktoora GmbH – Geschäftsführung

01 · Einleitung und Zweck

Dieses Service Level Agreement (SLA) der faktoora GmbH legt verbindliche Verpflichtungen zur Verfügbarkeit, Sicherheit, Betriebskontinuität und zum Supportbetrieb der faktoora SaaS-Plattform fest. Es ergänzt den Hauptvertrag sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

Das Dokument orientiert sich an den Anforderungen folgender Standards:

  • ISO/IEC 27001:2022 – Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS implementiert; Zertifizierung geplant)
  • SOC 2 Type II – Trust Service Criteria (in Vorbereitung; Readiness-Mapping abgeschlossen)
  • DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung
  • GoBD – Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern

Das SLA gilt ausschließlich für zahlende Kunden mit aktivem Vertrag. Es findet keine Anwendung auf kostenfreie Testzugänge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

02 · Geltungsbereich

Dieses SLA gilt für alle Dienste und Komponenten, die faktoora direkt betreibt, insbesondere:

  • SaaS-Plattform faktoora (Webanwendung und API)
  • Authentifizierungs- und Autorisierungsinfrastruktur
  • Datenspeicherung und Datenbankbetrieb
  • Backup- und Wiederherstellungsinfrastruktur
  • Supportleistungen gemäß Abschnitt 5

Ausdrücklich nicht erfasst: Dienste von Drittanbietern (externe Payment Provider, E-Mail-Dienstleister, Netzwerkinfrastruktur von Internet Service Providern, Endgeräte des Kunden).

03 · Begriffsbestimmungen

BegriffDefinition
VerfügbarkeitProzentualer Anteil eines Kalendermonats, in dem die Plattform ordnungsgemäß funktioniert.
DowntimeZeitraum vollständiger Nicht-Verfügbarkeit – exkl. geplanter Wartung und höherer Gewalt.
Geplante WartungVorangekündigte Zeitfenster, in denen die Plattform eingeschränkt oder nicht verfügbar ist.
ReaktionszeitZeit zwischen Eingang einer Meldung und erster qualifizierter Rückmeldung durch faktoora.
LösungszeitZeit zwischen Eingang einer Meldung und vollständiger Behebung.
RTO (Recovery Time Objective)Maximale Zeitspanne vom Ausfall bis zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft.
RPO (Recovery Point Objective)Maximaler Datenverlust-Zeitraum; der älteste Wiederherstellungspunkt im Notfall.
IncidentSicherheitsvorfall oder Störung, die Verfügbarkeit oder Datensicherheit beeinträchtigt.
SLA-CreditGeldwerte Gutschrift auf die Monatsgebühr als Kompensation bei SLA-Verletzung.
ChangeÄnderung an Systemkomponenten, Konfigurationen oder Softwareversionen.
ISMSInformationssicherheits-Managementsystem, ausgerichtet an ISO/IEC 27001:2022.
Audit-LogManipulationserkennbare Aufzeichnung aller sicherheitsrelevanten Ereignisse und Zugriffe (append-only, kryptografische Hash-Kette).

04 · Verfügbarkeit der Plattform

4.1 Verfügbarkeitsgarantie

faktoora garantiert für alle Service-Tiers eine monatliche Mindest-Verfügbarkeit von 99,5 %.

Service-TierVerfügbarkeit/MonatMax. Downtime/MonatMax. Downtime/Jahr
Alle Service-Tiers99,5 %ca. 3,6 Stundenca. 43,8 Stunden

Messmethodik

Verfügbarkeit wird über automatisierte Health-Checks aller Kernservices gemessen (internes Monitoring-System). Messzeitraum ist der Kalendermonat. Geplante Wartungsfenster werden ausgenommen. Kunden können jederzeit eine Statusabfrage per E-Mail anfordern; ein monatlicher Verfügbarkeitsbericht ist auf Anfrage erhältlich. Das Monitoring-System ist 24/7 aktiv und löst bei kritischen Incidents automatisch Alerts aus.

4.2 SLA-Credits bei Nichteinhaltung

Bei Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit hat der Kunde Anspruch auf folgende Gutschriften:

Tatsächliche VerfügbarkeitSLA-Credit
99,0 % bis < 99,5 %10 % der Monatsgebühr
95,0 % bis < 99,0 %25 % der Monatsgebühr
< 95,0 %50 % der Monatsgebühr

Credits müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Monat schriftlich bei support@faktoora.com beantragt werden. Sie sind auf die Monatsgebühr des betreffenden Zeitraums begrenzt.

4.3 Ausschlüsse

Folgende Zeiträume zählen nicht als Downtime:

  • Geplante Wartungsfenster gemäß Abschnitt 9
  • Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Streik, staatliche Eingriffe)
  • Ausfälle, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden
  • Netzwerkausfälle bei Internet Service Providern
  • DDoS-Angriffe, die vereinbarte Schutzmechanismen überschreiten

05 · Supportleistungen

5.1 Kontakt und Geschäftszeiten

KanalAdresse / NummerVerfügbarkeit
E-Mail (Standard)support@faktoora.com24/7 Eingang; Bearbeitung Mo–Fr 09–17 Uhr CET
Telefon (Prio A/B)+49 731 85070390Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr CET
Sicherheitsvorfällesecurity@faktoora.com24/7 Eingang; priorisierte Bearbeitung gemäß Abschnitt 10

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr CET, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern.

5.2 Prioritäten und Reaktionszeiten

PrioBeschreibungReaktionszeitLösungszeitEskalation nach
A – KritischPlattform vollständig ausgefallen oder Datenverlust. Kein Workaround.1 Stunde8 Stunden2 Stunden
B – HochWesentliche Funktion beeinträchtigt, Workaround möglich.4 Stunden2 Geschäftstage8 Stunden
C – MittelFunktionseinschränkung ohne kritische Auswirkung.1 Geschäftstag10 Geschäftstage36 Stunden
D – GeringKosmetische Fehler, Verbesserungswünsche, allgemeine Anfragen.2 GeschäftstageNach Planung / Best Effort

Alle Fristen gelten innerhalb der Geschäftszeiten (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr CET). Außerhalb der Geschäftszeiten beginnen die Fristen mit dem nächsten Geschäftstag. Prio A: Kritische Incidents werden durch automatisiertes Monitoring 24/7 erkannt und soweit möglich automatisch behandelt; die menschliche Reaktion erfolgt innerhalb von 1 Stunde ab Beginn der nächsten Geschäftszeiten.

5.3 Eskalationsverfahren

  • Stufe 1 – Support-Team: Automatische Benachrichtigung bei Fristüberschreitung
  • Stufe 2 – CTO: Einbeziehung bei anhaltender Nicht-Lösung, persönliche Rückmeldung an den Kunden
  • Stufe 3 – Geschäftsführung: Bei kritischen oder wiederholten SLA-Verletzungen

Manuelle Eskalation jederzeit per E-Mail mit Betreff "ESKALATION: [Ticket-ID]" möglich.

06 · Datensicherheit und Verschlüsselung

Die nachfolgenden Maßnahmen entsprechen den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO und sind an Anhang A der ISO/IEC 27001:2022 ausgerichtet.

6.1 Verschlüsselung

BereichStandardDetails
Daten at restLUKS (AES)Vollverschlüsselung aller Produktionssysteme. Schlüsselverwaltung über dokumentierte Verfahren mit beschränktem Personenkreis.
Daten in transitTLS 1.2 oder höherAusschließlich sichere Protokolle für alle externen Verbindungen.
Datenbank-BackupsVerschlüsselte Backups (BorgBackup)Backups werden verschlüsselt gespeichert und über SSH übertragen.
Passwörterbcrypt (salted)Keine Klartextspeicherung. API-Schlüssel werden ebenfalls gehasht abgelegt.

6.2 Backup und Wiederherstellung

ParameterWert
Backup-FrequenzDatenbank: stündlich; Dateispeicher: alle 2 Stunden; zusätzlich tägliches vollständiges System-Snapshot
Aufbewahrungszeit14 Tage (Tages-Backups); bis zu 24 Monate (Monats-Backups)
RPO (Recovery Point Obj.)Maximal 2 Stunden (Datenbank: 1 Stunde)
RTO (Recovery Time Obj.)Maximal 8 Stunden für vollständige Plattform-Wiederherstellung; einzelne Dienste typischerweise deutlich schneller
Backup-StandortISO 27001-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland (Hetzner)
Backup-TestsJährliche dokumentierte Restore-Tests; monatliche automatisierte Integritätsprüfung
IntegritätsprüfungAutomatische Prüfsummen-Verifikation bei jedem Backup-Lauf

6.3 Redundanz und Hochverfügbarkeit

  • Multi-Node-Cluster mit automatischem Neustart und Verlagerung ausgefallener Services
  • Zwei unabhängige Backup-Ebenen (verschlüsselte Daten-Backups und tägliche System-Snapshots)
  • Hosting in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren mit redundanter Strom- und Netzwerkversorgung

07 · Zertifizierungen und Compliance

7.1 Zertifizierungen

Zertifizierung / StandardScopeStatusNachweis
ISO/IEC 27001:2022ISMS der faktoora SaaS-PlattformIn VorbereitungNach Abschluss auf Anfrage
SOC 2 Type IISecurity, Availability, ConfidentialityIn VorbereitungNach Abschluss auf Anfrage (NDA)
ISO 27001 – RZHosting-InfrastrukturZertifiziertRZ-Zertifikat auf Anfrage
DSGVO / Art. 28AuftragsverarbeitungErfülltAVV als Vertragsbestandteil
GoBDElektronische BuchführungErfülltTechnische Dokumentation

faktoora stellt auf Anfrage verfügbare Zertifikate und Nachweise bereit. Sobald die ISO 27001- und SOC 2 Type II-Zertifizierungen abgeschlossen sind, werden die jeweiligen Prüfberichte auf Anfrage und nach Unterzeichnung einer NDA zur Verfügung gestellt.

7.2 SOC 2 Trust Service Criteria – Mapping

TSC-KriteriumAbgedeckt durch
CC6 – Logical & Physical AccessAbschnitt 8: Zugriffskontrolle, MFA, Audit-Logs
CC7 – System OperationsAbschnitt 10: Incident Management; Abschnitt 9: Change Management
CC8 – Change ManagementAbschnitt 9: Formaler Change-Prozess
A1 – AvailabilityAbschnitt 4: Verfügbarkeitsgarantie, SLA-Credits; Abschnitt 6: RTO/RPO
C1 – ConfidentialityAbschnitt 6: Verschlüsselung; Abschnitt 8: Zugriffsschutz
PI1 – Processing IntegrityAbschnitt 7.3: GoBD, Audit-Logs, manipulationserkennbare Speicherung (Hash-Kette)
P – PrivacyAbschnitt 11: DSGVO / AVV, Datenlokalisierung

7.3 GoBD-Konformität

  • Manipulationserkennbarer Audit-Trail (append-only, kryptografische Hash-Kette)
  • Vollständige Protokollierung aller Datenänderungen mit Zeitstempel und Benutzeridentifikation
  • Datenexport in maschinenlesbaren Formaten (u. a. CSV, XLSX, XML) auf Anfrage
  • Aufbewahrung gemäß gesetzlicher Fristen (10 Jahre für steuerrelevante Daten)

08 · Zugriffskontrolle und Audit-Logging

8.1 Zugriffskontrolle (ISO 27001 A.5.15, SOC 2 CC6)

  • Rollenbasiertes Zugriffsmodell (RBAC) nach Least-Privilege-Prinzip
  • Mehrfaktorauthentifizierung für administrative Infrastrukturzugänge (SSH mit Schlüssel + Einmalpasswort, Cloud-Konsole, interne Entwicklersysteme)
  • Vierteljährliche Überprüfung aller Produktions- und Entwicklerzugriffsrechte
  • Sofortige Zugangssperrung beim Ausscheiden von Mitarbeitern
  • Zugriff auf die Produktionsumgebung ist auf einen kleinen, namentlich benannten Personenkreis beschränkt
  • Strikte Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebung; keine automatisierten CI/CD-Zugriffe auf die Produktion

8.2 Audit-Logging (ISO 27001 A.8.15, SOC 2 CC7)

  • Protokollierung aller Authentifizierungsereignisse (Login, Logout, fehlgeschlagene Versuche)
  • Protokollierung aller administrativen Systemänderungen
  • Append-only Audit-Trail mit kryptografischer Hash-Kette; Manipulationen sind technisch erkennbar
  • Aufbewahrung anwendungsbezogener Audit-Logs gemäß gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (bis zu 10 Jahre)
  • Auskunft über protokollierte eigene Daten im Rahmen der DSGVO-Betroffenenrechte

09 · Change Management und Wartung

Alle Änderungen unterliegen einem formalen Change-Management-Prozess mit Review-Pflicht, Klassifizierung und Rollback-Fähigkeit, ausgerichtet an ISO 27001 A.8.32.

9.1 Wartungsfenster

ZeitfensterFrequenzAnkündigung
Geplante Wartung mit erwarteter BeeinträchtigungNach Bedarf; bevorzugtes Fenster Mo–Fr 18:00–22:00 Uhr oder SamstagMindestens 48 Stunden vorab per E-Mail

9.2 Notfall-Changes

  • Kritische Sicherheits-Patches können ohne Vorankündigung eingespielt werden
  • Information betroffener Kunden zeitnah, spätestens am folgenden Geschäftstag
  • Incident-Report auf Anfrage verfügbar

9.3 Change-Typen

Change-TypDefinitionFreigabe durchRollback-Plan
Standard ChangeRoutineänderung mit geringem RisikoReview durch zweite Person (Merge Request)Ja, dokumentiertes Verfahren
Significant ChangeÄnderung mit potenzieller Auswirkung auf Betrieb oder SicherheitReview + CTO-FreigabeJa, Rollback-Plan vor Deployment
Emergency ChangeKritischer Patch zur SchadensbegrenzungBeschleunigtes Review; Information an CTOJa, dokumentiertes Verfahren

10 · Sicherheitsvorfälle – Incident Management

Das Incident-Management entspricht ISO 27001 A.5.24–A.5.28 und SOC 2 CC7.3–CC7.5.

10.1 Klassifikation und Meldepflichten

SchweregradBeschreibungInterne ReaktionKundenmeldungBehördenmeldung
P1 – KritischDatenverlust oder -abfluss personenbezogener DatenSystem: sofort (24/7); Bewertung durch Person innerhalb 30 Min.unverzüglich nach Feststellung, spätestens innerhalb von 4 Stunden ab Kenntniserlangung – auch außerhalb der Geschäftszeiten72 Std. (Art. 33 DSGVO)
P2 – HochSystemkompromittierung ohne bestätigten DatenverlustUnverzüglich (Geschäftszeiten)4 StundenNach Risikoanalyse
P3 – MittelAnomalie mit möglichen Sicherheitsauswirkungen1 GeschäftstagAuf AnfrageI. d. R. nicht nötig
P4 – GeringPotenzielle Schwachstelle ohne aktive Ausnutzung5 GeschäftstageAuf AnfrageNicht erforderlich

10.2 Incident-Response-Prozess

  • Erkennung: Identifikation über Monitoring, Alerts oder Kundenmeldung
  • Eindämmung: Sofortige Schadensbegrenzung (Isolation, Zugangssperrung)
  • Analyse: Root Cause Analysis und Auswirkungsbewertung
  • Behebung: Implementierung der Korrekturmaßnahmen und Wiederherstellung
  • Abschlussbericht: Interner Post-Incident-Review innerhalb von 5 Geschäftstagen; zusammenfassender Bericht an betroffene Kunden auf Anfrage
  • Lessons Learned: Erkenntnisse fließen in ISMS und Prozessdokumentation ein

10.3 Schwachstellenmanagement

  • Kontinuierliche automatisierte Schwachstellen-Scans bei jeder Code-Änderung (Dependency-CVE-Scanning und statische Code-Analyse)
  • Jährliche externe Penetrationstests durch qualifizierte Drittanbieter
  • Risikobasierte, priorisierte Behebung: kritische Schwachstellen werden unverzüglich behandelt
  • Penetrationstestergebnisse auf Anfrage einsehbar (unter NDA)

11 · Datenschutz und Datenlokalisierung

  • Hosting und Speicherung der Plattformdaten erfolgen in Rechenzentren in Deutschland
  • Einzelne Unterauftragsverarbeiter (z. B. Zahlungsabwicklung) können Daten in Drittländern verarbeiten; Absicherung über EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO); aktuelle Liste im AVV
  • Auftragsverarbeitung geregelt im AVV gemäß Art. 28 DSGVO
  • Beantwortung von Betroffenenanfragen (Art. 15–22 DSGVO) unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO)
  • Externer Datenschutzbeauftragter: PROLIANCE GmbH, datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de

12 · Audit-Rechte und Nachweispflichten

  • Kunden haben das Recht auf eine jährliche Sicherheitsprüfung (eigene oder bevollmächtigte Dritte)
  • Ankündigung mind. 30 Tage vorab; Durchführung innerhalb der Geschäftszeiten
  • faktoora stellt auf Anfrage (unter NDA) verfügbare Nachweise bereit, insbesondere:
    • ISO 27001-Zertifikat des Rechenzentrums
    • TOM-Dokumentation gemäß Art. 32 DSGVO sowie Zusammenfassung des Statement of Applicability (ISO 27001)
    • ISO 27001- und SOC 2-Prüfberichte, sobald die Zertifizierungen abgeschlossen sind
    • Verfügbarkeitsstatistiken des vergangenen Jahres
    • Business Continuity und Disaster Recovery Plan (Zusammenfassung)
  • Kosten für Audits über den jährlichen Umfang hinaus trägt der Kunde

13 · Business Continuity und Disaster Recovery

faktoora betreibt ein Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Management, ausgerichtet an ISO 27001 A.5.29–A.5.30 sowie DORA Art. 11–12.

ParameterZielwert
RTO – GesamtplattformMaximal 8 Stunden
RTO – Einzelne DiensteTypischerweise unter 1 Stunde (automatische Wiederherstellung)
RPOMaximal 2 Stunden (Datenbank: 1 Stunde)
DR-TestsMind. 1× jährlich, dokumentiert
BCP-ReviewJährlich oder nach wesentlichen Systemänderungen
Backup-EbenenZwei unabhängige Backup-Ebenen (verschlüsselte Daten-Backups und tägliche System-Snapshots)

14 · Reporting und Transparenz

  • Monatlicher Verfügbarkeitsbericht auf Anfrage (inkl. Wartungszeiten, tatsächliche Uptime)
  • Jährliche Zusammenfassung der Sicherheitskennzahlen auf Anfrage (Incidents, Schwachstellenbehandlung, Backup-Tests)
  • Benachrichtigung betroffener Kunden bei Incidents per E-Mail gemäß Abschnitt 10

15 · Gültigkeit, Änderungen und Sonderkündigungsrecht

  • Dieses SLA gilt für die Dauer des zugrundeliegenden Hauptvertragsverhältnisses
  • faktoora überprüft das SLA mindestens einmal jährlich
  • Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt
  • Bei Nichtakzeptanz steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen zu
  • Das jeweils aktuelle SLA ist unter faktoora.com/legal abrufbar

16 · Anerkennung

Dieses SLA ist Bestandteil des Hauptvertrages und gilt mit Vertragsschluss als akzeptiert. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich, sofern im Hauptvertrag nicht anders vereinbart.


faktoora GmbH · Service Level Agreement · v4.1 · Juli 2026