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Neue Anforderungen der Deutschen Bahn: Rahmenvertragsnummer und Projektreferenz

Die Deutsche Bahn dreht weiter an den Anforderungen

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Die Deutsche Bahn dreht weiter an den Anforderungen: seit kurzer Zeit wird immer häufiger die Angabe der Rahmenvertragsnummer und/oder der Projektreferenz verlangt. Diese müssen in den Feldern BT-12 (Vertragsnummer) und BT-11 (Projektreferenz) übertragen werden. 

Beide Felder sind gemäß EN16931 optional und es obliegt dem jeweiligen Rechnungsempfänger diese Angaben verpflichtend zu deklarieren.

Die Projektreferenz beinhaltet Angaben zum Name (BT-11-0) und zur Nummer des Projektes (BT-11). Die XRechnung sieht für die Projektreferenz konzeptionell lediglich einen “Identifier.Type” gemäß ISO 15000-5:2014 Anhang B vor. Da jede XRechnung EN16931 konform sein muss, sind aber dennoch in jedem Fall beide Felder verpflichtend zu setzen.

Praxis-Tipp:

Mit faktoora erstellen Sie schnell und einfach konforme XRechnungen mit allen notwendigen Angaben. Wir kennen die Anforderungen der Rechnungsempfänger und helfen Ihnen bei Fragen schnell und unkompliziert und garantieren Ihnen die Annahme der Rechnungen durch den Empfänger. 

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