Stichtag für die Zulieferer (Auftragsnehmer) ist der 27. November 2020. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Rechnungen an Behörden, Verwaltungen und die meisten öffentlichen Unternehmen verpflichtend in elektronischer Form im XRechnungsformat bzw. einer kompatiblen Variante wie ZUGFeRD 2.0 erstellt werden. Je nach Bundesland, werden dafür verschiedene Übermittelungssysteme bereitgestellt. Diese reichen von zentralen Plattformen bis zu individuellen Lösungen.
Besonders für überregional operierende Lieferanten könnten so Hürden entstehen, warnt Stefan Groß, Vorsitzender des Verbandes elektronische Rechnungen (VeR). Bestrebungen verschiedener Länder sprechen sich für die Einführung einer Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) aus. Andere Bundesländer, wie Bayern, verzichten ganz darauf. Dabei sorgen vor allem, die teilweise unterschiedliche Vorgaben für Verwirrung.
Ohne E-Invoicing Berater sind die Vorgaben schwer einzuhalten.
Um die verschiedenen technischen und rechtlichen Vorgaben erfüllen zu können, kommen die Rechnungssteller künftig nicht mehr ohne versierten E-Invoicing-Dienstleister aus. Denn diese sind auf die aktuellen Umstellungen von Bund-, Landes- oder Kommunalebene eingestellt und können den reibungslosen Rechnungstransfer gewährleisten. Gerade Lieferanten mit hohen Rechnungsvolumen könnte sonst schnell ein Nachteil daraus entstehen, befürchtet Stefan Groß.
Unser Tipp: Jetzt auf E-Rechnung umstellen
Ab dem 27. November 2020 dürfen Rechnungsprüfer des Bundes, Papierrechnungen oder per Mail versendete „einfache PDF“ ablehnen.