Zahlungserinnerung und/oder Mahnung?! Entscheidend ist die Funktion der Mitteilung

Im Umgang mit offenen Rechnungen existieren einige Mythen um das Thema Mahnungen. Doch ist eine Zahlungserinnerung wirklich keine Mahnung? Oder bin ich wirklich verpflichtet dreimal zu mahnen bevor ich weitere Schritte einleiten darf? Wann gerät der Kunde in Zahlungsverzug?

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Unterschied zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung?

Rechtlich gesehen hat eine Zahlungserinnerung dieselbe Funktion wie eine Mahnung. Man ist übrigens auch nicht verpflichtet, dreimal zu mahnen, bevor ein Kunde in Zahlungsverzug kommt – Letzteres ist in Deutschland jedoch üblich und der höflichen Form halber wird die erste Mahnung häufig als Zahlungserinnerung bezeichnet.

Entscheidend ist die Funktion der Mitteilung – unabhängig davon, wie der Betreff lautet.

Bleibt die Zahlung von Geschäftskunden 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung aus, geraten diese ganz ohne Mahnung in Verzug. Privatkunden dagegen kommen nur dann automatisch in Verzug, wenn auf der Rechnung ausdrücklich auf die 30-Tages-Frist und den drohenden Zahlungsverzug hingewiesen wurde.

Welche Angaben müssen in einer rechtlich gültigen Mahnung oder Zahlungserinnerung enthalten sein?

Im Allgemeinen sollte eine Mahnung in jedem Fall den offenen Betrag der ursprünglichen Rechnung, die erbrachte Leistung sowie die Rechnungsnummer, das Datum, den Empfänger und Absender enthalten.

Wie erstelle ich denn nun eine korrekte Mahnung oder Zahlungserinnerung?

Korrekte Mahnungen erstellt man heutzutage ganz einfach Online. Auf www.faktoora.com finden Sie alle Funktionen, die Ihnen das Schreiben von Rechnungen vereinfachen, an einem Ort – über Templates für Rechnungen bis zur Mahnungen.

Und so funktioniert es:

  • Registrieren Sie sich auf https://faktoora.com und schreiben wie gewohnt Ihre Rechnung.
  • Sobald eine Rechnung überfällig ist, werden Sie informiert.
  • Wählen Sie links im Menü den Punkt „Mahnungen“ aus.
  • Alle relevanten Daten sind bereits vorausgefüllt. Gegebenenfalls können Sie an dieser Stelle Ergänzungen vornehmen.
  • Bestätigen und an Kunden senden – fertig.

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