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Service Level Agreement

für die Nutzung der faktoora SaaS-Plattform

DSGVO · GoBD · ISMS ausgerichtet an ISO/IEC 27001:2022

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Hinweis: Diese Fassung gilt ab dem 01.12.2026. Bis zum 30.11.2026 gilt die bisherige Fassung: SLA Version 4.1 (PDF).

VersionGültigkeitLetztes ReviewVerantwortlich
4.201.12.202629.10.2026faktoora GmbH – Geschäftsführung

01 · Einleitung und Zweck

Dieses Service Level Agreement (SLA) der faktoora GmbH regelt die Service Level der faktoora SaaS-Plattform und beschreibt Sicherheit, Betriebskontinuität und Supportbetrieb. Es ergänzt den Hauptvertrag sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

Verbindliche Leistungszusagen enthalten die Abschnitte 4, 5 und 10.1. Die übrigen Abschnitte beschreiben den derzeitigen Stand der Maßnahmen; faktoora kann sie entsprechend Ziffer 4 Abs. 2 AVV anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Verbindlich für die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO ist Anlage 2 der AVV. Garantien im Sinne von Ziffer 9.2 der AGB übernimmt faktoora mit diesem SLA nicht.

Das Dokument orientiert sich an den Anforderungen folgender Standards:

  • ISO/IEC 27001:2022 – Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS ausgerichtet an der Norm)
  • DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung
  • GoBD – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

Das SLA gilt für Kunden mit dem Tarif „Enterprise“ (bisher „Individuell“) und aktivem Vertrag. Kunden mit einem anderen kostenpflichtigen Tarif, deren Vertrag vor dem 01.12.2026 geschlossen wurde, behalten das SLA für die Dauer dieses Vertrags (Bestandsschutz). Für andere Tarife und kostenfreie Testzugänge findet es keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.

Diese Fassung gilt ab dem 01.12.2026. Für Kunden, deren Vertrag vor diesem Tag geschlossen wurde, gilt sie ab dem 01.12.2026, frühestens jedoch vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, sofern der Kunde nicht nach Ziffer 8.10 der AGB widerspricht; bis dahin gilt die bisherige Fassung.

02 · Geltungsbereich

Dieses SLA gilt für alle Dienste und Komponenten, die faktoora direkt betreibt, insbesondere:

  • SaaS-Plattform faktoora (Webanwendung und API)
  • Authentifizierungs- und Autorisierungsinfrastruktur
  • Datenspeicherung und Datenbankbetrieb
  • Backup- und Wiederherstellungsinfrastruktur
  • Supportleistungen gemäß Abschnitt 5

Ausdrücklich nicht erfasst: Dienste von Drittanbietern (externe Payment Provider, E-Mail-Dienstleister, Netzwerkinfrastruktur von Internet Service Providern, Endgeräte des Kunden).

03 · Begriffsbestimmungen

BegriffDefinition
VerfügbarkeitProzentualer Anteil eines Kalendermonats ohne Downtime.
DowntimeZeitraum, in dem Webanwendung und API am Routerausgang des Rechenzentrums (Ziffer 2.2 AGB) nicht erreichbar sind, festgestellt durch die Überwachung von faktoora; ausgenommen sind geplante Wartung und die Ausschlüsse nach Abschnitt 4.3.
Geplante WartungWartung innerhalb der festen Wartungsfenster sowie angekündigte größere Wartung im Rahmen von Abschnitt 9.1, während der die Plattform eingeschränkt oder nicht verfügbar sein kann.
ReaktionszeitZeit zwischen Eingang einer Meldung und erster qualifizierter Rückmeldung durch faktoora.
RTO (Recovery Time Objective)Angestrebte Zeitspanne vom Ausfall bis zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, gerechnet innerhalb der Geschäftszeiten (Zielwert).
RPO (Recovery Point Objective)Angestrebter maximaler Datenverlust-Zeitraum im Notfall (Zielwert).
IncidentSicherheitsvorfall oder Störung, die Verfügbarkeit oder Datensicherheit beeinträchtigt.
SLA-CreditGeldwerte Gutschrift auf die Monatsgebühr als Kompensation bei SLA-Verletzung.
ChangeÄnderung an Systemkomponenten, Konfigurationen oder Softwareversionen.
ISMSInformationssicherheits-Managementsystem, ausgerichtet an ISO/IEC 27001:2022.
Audit-LogManipulationserkennbare Aufzeichnung aller sicherheitsrelevanten Ereignisse und Zugriffe (append-only, kryptografische Hash-Kette).

04 · Verfügbarkeit der Plattform

4.1 Verfügbarkeitszusage

faktoora sagt im Geltungsbereich dieses SLA eine monatliche Mindest-Verfügbarkeit von 99,5 % zu.

Service-TierVerfügbarkeit/MonatMax. Downtime/MonatMax. Downtime/Jahr
Tarif „Enterprise“ und Bestandskunden (Ziffer 01)99,5 %ca. 3,6 Stundenca. 43,8 Stunden

Die Verfügbarkeitszusage bezieht sich auf die Zeit außerhalb der festen Wartungsfenster nach Abschnitt 9.1 (Mo–Fr 18:00–22:00 Uhr und samstags ganztägig). Zeiten in diesen Wartungsfenstern sowie angekündigte größere Wartung nach Abschnitt 9.1 bis zu insgesamt 8 Stunden je Kalendermonat gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

Messmethodik

Grundlage der Verfügbarkeitsberechnung ist die interne Störungsdokumentation von faktoora; der Kunde kann der Berechnung unter Vorlage eigener Aufzeichnungen widersprechen. Messzeitraum ist der Kalendermonat. Geplante Wartung im Rahmen von Abschnitt 9.1 wird nicht als Downtime gezählt. Kunden können jederzeit eine Statusabfrage per E-Mail anfordern; eine Übersicht der dokumentierten Störungen ist auf Anfrage erhältlich. Die Plattform wird automatisiert überwacht.

4.2 SLA-Credits bei Nichteinhaltung

Bei Unterschreitung der zugesagten Verfügbarkeit hat der Kunde Anspruch auf folgende Gutschriften:

Tatsächliche VerfügbarkeitSLA-Credit
99,0 % bis < 99,5 %5 % der Monatsgebühr
95,0 % bis < 99,0 %10 % der Monatsgebühr
< 95,0 %25 % der Monatsgebühr

Credits müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Monat in Textform bei support@faktoora.com beantragt werden. Sie sind auf die Monatsgebühr des betreffenden Zeitraums begrenzt; bei jährlicher Abrechnung gilt ein Zwölftel der Jahresgebühr als Monatsgebühr. Mit den SLA-Credits sind Minderungsansprüche wegen der Unterschreitung der Verfügbarkeit abgegolten. Die Überschreitung von Reaktionszeiten (Abschnitt 5.2) löst keine SLA-Credits aus. SLA-Credits werden auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet; im Übrigen gilt die Haftungsregelung der AGB (Ziffer 9).

4.3 Ausschlüsse

Folgende Zeiträume zählen nicht als Downtime:

  • Wartung in den festen Wartungsfenstern nach Abschnitt 9.1
  • Angekündigte größere Wartung außerhalb der festen Wartungsfenster nach Abschnitt 9.1, bis zu insgesamt 8 Stunden je Kalendermonat
  • Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Streik, staatliche Eingriffe)
  • Ausfälle, die durch den Kunden oder durch Dritte verursacht wurden, die nicht Erfüllungsgehilfen von faktoora sind
  • Netzwerkausfälle bei Internet Service Providern
  • DDoS-Angriffe, die die Schutzmechanismen des Hosting-Anbieters überschreiten

05 · Supportleistungen

5.1 Kontakt und Geschäftszeiten

KanalAdresse / NummerVerfügbarkeit
E-Mail (Standard)support@faktoora.com24/7 Eingang; Bearbeitung Mo–Fr 09–17 Uhr (MEZ/MESZ)
Telefon (nur Tarif „Enterprise“)+49 731 85070390Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr (MEZ/MESZ)
Sicherheitsvorfällesecurity@faktoora.com24/7 Eingang; priorisierte Bearbeitung gemäß Abschnitt 10

Geschäftszeiten: Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr (MEZ/MESZ), ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern.

5.2 Prioritäten und Reaktionszeiten

PrioBeschreibungReaktionszeit
A – KritischPlattform vollständig ausgefallen oder Datenverlust. Kein Workaround.1 Stunde
B – HochWesentliche Funktion beeinträchtigt, Workaround möglich.4 Stunden
C – MittelFunktionseinschränkung ohne kritische Auswirkung.1 Geschäftstag
D – GeringKosmetische Fehler, Verbesserungswünsche, allgemeine Anfragen.2 Geschäftstage

Die Reaktionszeiten gelten innerhalb der Geschäftszeiten (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr MEZ/MESZ). Außerhalb der Geschäftszeiten beginnen die Fristen mit dem nächsten Geschäftstag. Prio A: Kritische Incidents werden durch automatisiertes Monitoring erkannt und soweit möglich automatisch behandelt; die menschliche Reaktion erfolgt innerhalb von 1 Stunde ab Beginn der nächsten Geschäftszeiten. Lösungszeiten werden nicht zugesagt; faktoora bearbeitet Störungen nach ihrer Priorität.

5.3 Eskalationsverfahren

Der Kunde kann eine Meldung jederzeit per E-Mail mit dem Betreff "ESKALATION: [Ticket-ID]" eskalieren; faktoora prüft dann die Priorisierung und informiert den Kunden über das weitere Vorgehen.

06 · Datensicherheit und Verschlüsselung

Die nachfolgenden Angaben beschreiben den derzeitigen Stand der Maßnahmen; verbindlich für die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO ist Anlage 2 der AVV.

6.1 Verschlüsselung

BereichStandardDetails
Daten at restFestplattenvollverschlüsselungVollverschlüsselung aller Produktionssysteme. Schlüsselverwaltung über dokumentierte Verfahren mit beschränktem Personenkreis.
Daten in transitTLS 1.2 oder höherAusschließlich sichere Protokolle für alle externen Verbindungen.
BackupsVerschlüsselte BackupsBackups werden verschlüsselt übertragen und an einem räumlich getrennten Standort gespeichert.
ZugangsdatenSelbst betriebener Identity Provider; alternativ Single Sign-on über den Identity Provider des KundenPasswörter werden ausschließlich gehasht beim Identity Provider verwaltet; die Anwendung selbst speichert keine Passwörter. Bei Single Sign-on (z. B. Microsoft Entra ID) erfolgt die Anmeldung beim Identity Provider des Kunden. API-Schlüssel werden nur als Hash abgelegt.

6.2 Backup und Wiederherstellung

ParameterWert
Backup-FrequenzSicherung aller persistenten Datenbestände (Datenbanken, Dateispeicher, Audit-Logs) mindestens alle 2 Stunden; zusätzlich tägliche vollständige System-Snapshots
Aufbewahrungszeit14 Tage (Tages-Backups); bis zu 12 Monate (Monats-Backups)
RPO (Recovery Point Obj.)Zielwert: 2 Stunden
RTO (Recovery Time Obj.)Zielwert: 8 Stunden innerhalb der Geschäftszeiten für die vollständige Plattform-Wiederherstellung; einzelne Dienste typischerweise deutlich schneller
Backup-StandortISO 27001-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland (Hetzner), räumlich getrennt von der Produktion
Backup-TestsRegelmäßige dokumentierte Wiederherstellungsübungen
IntegritätsprüfungPrüfsummengesicherte Backups mit regelmäßiger Integritätsprüfung

6.3 Ausfallsicherheit und Wiederherstellung

  • Container-Plattform mit automatischem Neustart ausgefallener Dienste
  • Dokumentiertes Verfahren zur Wiederherstellung der Gesamtplattform aus einem System-Snapshot auf neuer Infrastruktur
  • Zwei unabhängige Backup-Ebenen (verschlüsselte Daten-Backups und tägliche System-Snapshots)
  • Hosting in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren mit redundanter Strom- und Netzwerkversorgung

07 · Zertifizierungen und Compliance

7.1 Zertifizierungen und Standards

Zertifizierung / StandardScopeStatusNachweis
ISO/IEC 27001:2022ISMS der faktoora SaaS-PlattformISMS ausgerichtet an ISO/IEC 27001:2022Statement of Applicability (Zusammenfassung) auf Anfrage
ISO 27001 – RZHosting-InfrastrukturZertifiziertRZ-Zertifikat auf Anfrage
DSGVO / Art. 28AuftragsverarbeitungAVV nach Art. 28 DSGVOAVV als Vertragsbestandteil
GoBDSpeicherung von Rechnungen während der VertragslaufzeitManipulationserkennbarer Audit-Trail; Schutz vor Löschung während der Vertragslaufzeit; die gesetzliche Aufbewahrung obliegt dem KundenBeschreibung der Speicherung und des Exports auf Anfrage

faktoora stellt auf Anfrage verfügbare Zertifikate und Nachweise bereit. Prüfberichte unabhängiger Stellen werden, soweit vorhanden, auf Anfrage und nach Unterzeichnung einer NDA zur Verfügung gestellt.

7.2 GoBD-Konformität

  • Manipulationserkennbarer Audit-Trail (append-only, kryptografische Hash-Kette)
  • Protokollierung aller über die Anwendung vorgenommenen geschäftsrelevanten Änderungen mit Zeitstempel und Benutzeridentifikation
  • Datenexport per Self-Service als CSV und PDF, für einzelne Datenbereiche auch als XLSX; ergänzend auf Anfrage als JSON
  • Manipulationserkennbare Speicherung während der Vertragslaufzeit und vollständiger Export nach Ziffer 5.2 AGB; die gesetzliche Aufbewahrung (8 Jahre für Rechnungen und Buchungsbelege, 10 Jahre für Bücher und Aufzeichnungen, § 147 AO) obliegt dem Kunden

08 · Zugriffskontrolle und Audit-Logging

8.1 Zugriffskontrolle

  • Rollenbasiertes Zugriffsmodell (RBAC) nach Least-Privilege-Prinzip
  • Mehrfaktorauthentifizierung für administrative Infrastrukturzugänge (Server-, Cloud- und Entwicklungszugänge)
  • Regelmäßige Überprüfung der Produktions- und Entwicklerzugriffsrechte
  • Unverzügliche Zugangssperrung beim Ausscheiden von Mitarbeitern
  • Zugriff auf die Produktionsumgebung ist auf einen kleinen, namentlich benannten Personenkreis beschränkt
  • Strikte Trennung von Entwicklungs-, Test- und Produktionsumgebung; keine automatisierten CI/CD-Zugriffe auf die Produktion

8.2 Audit-Logging

  • Protokollierung von Authentifizierungsereignissen
  • Protokollierung administrativer Änderungen in der Anwendung im Audit-Trail sowie aller Anmeldungen an Produktionssystemen
  • Append-only Audit-Trail mit kryptografischer Hash-Kette; Manipulationen sind technisch erkennbar
  • Aufbewahrung anwendungsbezogener Audit-Logs während der Vertragslaufzeit; nach Vertragsende gilt Ziffer 12 AVV
  • Auskunft über protokollierte eigene Daten im Rahmen der DSGVO-Betroffenenrechte

09 · Change Management und Wartung

Änderungen unterliegen einem formalen Change-Management-Prozess mit automatisierten Qualitätsprüfungen und Rollback-Fähigkeit.

9.1 Wartungsfenster

ArtZeitfensterAnkündigung
Regelmäßige WartungFeste Wartungsfenster Mo–Fr 18:00–22:00 Uhr und samstags ganztägig (MEZ/MESZ)Keine gesonderte Ankündigung
Größere Wartung außerhalb der festen WartungsfensterNach Bedarf, vorzugsweise außerhalb der Geschäftszeiten; bis zu insgesamt 8 Stunden je Kalendermonat nicht als Downtime gezählt, darüber hinaus als DowntimeMindestens 48 Stunden vorab per E-Mail

9.2 Notfall-Changes

  • Kritische Sicherheits-Patches können ohne Vorankündigung eingespielt werden
  • Information betroffener Kunden zeitnah, soweit die Änderung Auswirkungen auf sie hat
  • Incident-Report auf Anfrage verfügbar

10 · Sicherheitsvorfälle – Incident Management

10.1 Klassifikation und Meldepflichten

SchweregradBeschreibungInterne Reaktion (Zielwert)KundenmeldungBehördenmeldung
P1 – KritischVerletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 12 DSGVO), insbesondere Verlust, unbefugte Offenlegung oder unbefugter ZugangAutomatisierte Überwachung; Bewertung unverzüglich während der Geschäftszeiten, außerhalb der Geschäftszeiten ab Beginn des nächsten Geschäftstagsunverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Stunden nach Einstufung als kritischMeldung an die Aufsichtsbehörde durch den Kunden als Verantwortlichen (Art. 33 DSGVO); faktoora unterstützt gemäß Ziffer 9 AVV
P2 – HochSystemkompromittierung ohne bestätigten DatenverlustUnverzüglich (Geschäftszeiten)Unverzüglich (Geschäftszeiten), soweit Kunden betroffen sindDurch den Kunden als Verantwortlichen, soweit erforderlich
P3 – MittelAnomalie mit möglichen Sicherheitsauswirkungen1 GeschäftstagAuf AnfrageI. d. R. nicht nötig
P4 – GeringPotenzielle Schwachstelle ohne aktive Ausnutzung5 GeschäftstageAuf AnfrageNicht erforderlich

Die Meldepflichten nach Ziffer 9 AVV bleiben unberührt; Meldungen an Aufsichtsbehörden zu Daten, die faktoora im Auftrag verarbeitet, erfolgen durch den Kunden.

10.2 Incident-Response-Prozess

  • Erkennung: Identifikation über Monitoring, Alerts oder Kundenmeldung
  • Eindämmung: Sofortige Schadensbegrenzung (Isolation, Zugangssperrung)
  • Analyse: Root Cause Analysis und Auswirkungsbewertung
  • Behebung: Implementierung der Korrekturmaßnahmen und Wiederherstellung
  • Abschlussbericht: Interner Post-Incident-Review; zusammenfassender Bericht an betroffene Kunden auf Anfrage
  • Lessons Learned: Erkenntnisse fließen in ISMS und Prozessdokumentation ein

10.3 Schwachstellenmanagement

  • Automatisierte Schwachstellen-Scans in der CI-Pipeline (Scanning der Abhängigkeiten auf bekannte Schwachstellen und statische Code-Analyse)
  • Regelmäßige Penetrationstests sind in unserem Testprogramm festgelegt
  • Risikobasierte, priorisierte Behebung: kritische Schwachstellen werden unverzüglich behandelt
  • Ergebnisse durchgeführter Penetrationstests stellen wir auf Anfrage (unter NDA) zusammengefasst bereit

11 · Datenschutz und Datenlokalisierung

  • Hosting und Speicherung der Plattformdaten erfolgen in ISO 27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland; einzelne Unterauftragnehmer verarbeiten Daten für ihre jeweilige Leistung auch an anderen Orten (Anlage 3 des AVV und trust.faktoora.com)
  • Übermittlungen in Drittländer und die jeweiligen Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO sind in Anlage 3 des AVV aufgeführt
  • Auftragsverarbeitung geregelt im AVV gemäß Art. 28 DSGVO
  • Betroffenenanfragen (Art. 15–22 DSGVO) zu Kundendaten leitet faktoora unverzüglich an den Kunden weiter und unterstützt ihn nach Ziffer 5 AVV
  • Externer Datenschutzbeauftragter: PROLIANCE GmbH, datenschutzbeauftragter@datenschutzexperte.de

12 · Audit-Rechte und Nachweispflichten

  • Es gelten die Kontrollrechte nach Ziffer 8 AVV; bei Widersprüchen geht die AVV vor
  • faktoora stellt auf Anfrage (unter NDA) geeignete Nachweise nach eigener Wahl bereit
  • Die Bereitstellung vorhandener Nachweise und Auskünfte ist unentgeltlich; für Inspektionen sowie individuelle Prüfungen und Fragebögen gilt Ziffer 8 Abs. 4 AVV

13 · Business Continuity und Disaster Recovery

faktoora betreibt ein Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Management.

ParameterZielwert
RTO – GesamtplattformZielwert: 8 Stunden innerhalb der Geschäftszeiten
RTO – Einzelne DiensteTypischerweise unter 1 Stunde (automatische Wiederherstellung)
RPOZielwert: 2 Stunden
DR-TestsRegelmäßig, dokumentiert
BCP-ReviewRegelmäßig sowie nach wesentlichen Systemänderungen
Backup-EbenenZwei unabhängige Backup-Ebenen (verschlüsselte Daten-Backups und tägliche System-Snapshots)

14 · Reporting und Transparenz

  • Übersicht der dokumentierten Störungen und Wartungszeiten auf Anfrage
  • Benachrichtigung betroffener Kunden bei Incidents per E-Mail gemäß Abschnitt 10

15 · Gültigkeit, Änderungen und Sonderkündigungsrecht

  • Dieses SLA gilt für die Dauer des zugrundeliegenden Hauptvertragsverhältnisses
  • faktoora überprüft das SLA regelmäßig
  • Änderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; im Übrigen gilt Ziffer 8.10 der AGB entsprechend (Widerspruch, Kündigung des Hauptvertrags bis zum Wirksamwerden der Änderung)
  • Das jeweils aktuelle SLA ist unter faktoora.com/dokumente abrufbar

16 · Anerkennung

Dieses SLA ist Bestandteil des Hauptvertrages und gilt mit Vertragsschluss als akzeptiert. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich, sofern im Hauptvertrag nicht anders vereinbart.


faktoora GmbH · Service Level Agreement · v4.2 · gültig ab 01.12.2026